Die erste Stukenbrockerin. Die Ursprünge des Tölkenhofes.

Blick vom Tölkenweg zum jetzigen Tölkenhof 2024.


(hf)[1] Der Tölkenhof wird in der Schreibung „Tolleke“ wie die meisten anderen Halb- und Viertelmeier in der Abgabenliste von 1584 erstmals genannt, doch darf aufgrund einer in der lokalen Forschung bislang nicht bekannten Archivalie eine frühere Datierung dieses Hofes vorgenommen werden.

So findet sich unter dem 09.04.1545 ein Schreiben des Neuhäuser Rentmeisters Conrad Thorwesten an den Lehnsherrn des Gutes Holzhausen bei Nieheim Simon von der Borch. Dieser war vier Jahre zuvor mit dem Hof zu Gesmold bei Melle belehnt worden. Thorwesten bezieht sich in dem Brief darauf, dass eine „Tollek Dochter im Stukenbroche“ wechseln, also sich verheiraten würde. ‚Wechselung‘ bedeutet im Kontext der Zeit, dass sich diese Tochter unter eine andere Landeshoheit, wohl die des Bischofs von Osnabrück, begeben hat.

Darüber hinaus ist hiermit eine ‚Tauschhandlung‘ gemeint. Weil nämlich die angehenden Eheleute „negest kommen Szontage byslapen willen, damit dann die hillige Ehe nicht tho rugge gahen muge“[2] (= am nächsten Sonntag die Ehe vollziehen wollen, damit die Heirat nicht rückgängig gemacht werden muss), gibt Thorwesten namens des Paderborner Fürstbischofs sein Einverständnis für diesen Wechsel. Im Gegenzug bekennt er gegenüber Simon von der Borch, eine von „twe Fruwesperszonnen“ auszuwählen, die sich ihrerseits durch eine Heirat unter paderbornische Hoheit begibt.

Insofern ist das Schreiben für die Korrespondenten als geschäftlicher Akt zu sehen, da bei solchen Wechseln immer auch ein Freilassungsgeld gezahlt werden musste. Die hier erwähnte „Tollek Dochter“ könnte eine Tochter oder Enkelin eines Conrad Tölke sein, dessen Tod für das Jahr 1599 bezeugt ist.[3] Auch wenn ihr Vorname in dem Schreiben nicht erwähnt wird, so ist sie immerhin die erste archivalisch bekannte Stukenbrockerin.

Nach dem Tod des Conrad Tölke heiratet seine Witwe namens Angela 1602/1603 Johann Brechmann und bezieht mit diesem die Leibzucht.[4] 1620/1621 heiratet Susanna Kockes den Hoferben Heinrich Tölke – er dürfte ein Sohn des Conrad Tölke gewesen sein –, doch nur ein Jahr später muss Heinrich Tölke das Sterbfallgeld von 15 Reichstalern für seine Frau entrichten.[5]

Weil die überlieferte Aktenlage für die Zeit des Dreißigjährigen Krieges dünn ist, kann die Hoffolge nicht lückenlos rekonstruiert werden. 1665/1666 stirbt Heinrich Hansing und seine Frau Angela, die vermutlich eine geborene Tölke war, heiratet in zweiter Ehe Erich Dalkmann.[6] Da dieser den Tölkenhof für neun Jahre beweinkauft, kann geschlussfolgert werden, dass der Hoferbe zu dieser Zeit etwa 16 Jahre alt war. Denn nach den Gewohnheiten der Zeit wurde die Hofübergabe in der Regel im Alter von 25 Jahren vollzogen.

Dieser Anerbe, Martin Hansing, dürfte also um 1649/1650 geboren sein, was sich auch dadurch bestätigen lässt, da sein Heiratsdatum überliefert ist: am 22.07.1674 wurde eine Eheberedung zwischen ihm und seiner Frau Anna Bredemeier (1648-1737) aus Hövelhof vollzogen.[7] 1683/1684 muss Martin Hansing gen. Tölke das Sterbfallgeld für seinen Stiefvater, „des alten Tölleken Erichen“, zahlen und 1695/1696 stirbt seine Mutter Angela Tölke.[8]

Der Sohn des Martin Hansing und Anna Bredemeier, der 1684/1685 geborene Gerhard Tölke, übernimmt 1707 mit seiner ersten Frau Anna Angela Fockel den Hof. Ab dieser Generation ist die Hoffolge des Tölkenhofes bis zu seiner Zwangsversteigerung 1824 und den Verkauf an den Nachbarn Wilhelm Lümmer vollständig rekonstruierbar.


[1] Dieser Aufsatz ist eine erweiterte Version des Artikels zur Erstdatierung des Tölkenhofes aus dem Buch „Fundstücke“. Henrik Fockel: „Neues zur Siedlungsgeschichte.“ S. 29-75.
[2] LAV NRW W, U 125u, Haus Holzhausen (Dep.), Urkunden, Nr. 286
[3] LAV NRW W, Fürstbistum Paderborn, Rechnungen, Geldrechnungen Nr. 1047
[4] LAV NRW W, Fürstbistum Paderborn, Rechnungen, Geldrechnungen Nr. 1048
[5] LAV NRW W, Fürstbistum Paderborn, Rechnungen, Geldrechnungen Nr. 1056
[6] LAV NRW W, Fürstbistum Paderborn, Rechnungen, Geldrechnungen Nr. 1074
[7] Hans Jürgen Rade: Eheberedungen des Delbrücker Landes 1587-1680. In: Beiträge zur westfälischen Familienforschung. Hg. v. Jörg Wunschhofer, Band 66, 2008, S. 175-332: 281.
[8] LAV NRW W, Fürstbistum Paderborn, Rechnungen, Geldrechnungen Nr. 1133 und 1145


Schreibe einen Kommentar